Einlagensicherheit

  • Die Einlagensicherung und die Anlegerentschädigung sind in Österreich im „Bundesgesetz über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten“ (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz - ESAEG) geregelt. Bei diesen Bestimmungen handelt es sich um die Umsetzung von entsprechenden Richtlinien der EU in innerstaatliches Recht. Jedes Kreditinstitut mit Sitz in Österreich, das Kundeneinlagen entgegennehmen oder sicherungspflichtige Wertpapierdienstleistungen erbringen möchte, muss einer gesetzlichen Sicherungseinrichtung angehören, andernfalls erlischt seine Konzession zur Entgegennahme von Einlagen und Erbringung sicherungspflichtiger Wertpapierdienstleistungen. Die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA) ist die einheitliche Sicherungseinrichtung gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG).

Zusätzliche Sicherheit: der Haftungsverbund der Volksbanken

  • Der österreichische Volksbankenverbund bietet seinen Kunden zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung Sicherheit: die Volksbanken haben sich zu einem Kreditinstitute-Verbund gemäss § 30a Bankwesengesetz (BWG) zusammengeschlossen. Eines der Kernelemente ist der Haftungsverbund: jede teilnehmende Volksbank haftet unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der anderen teilnehmenden Volksbanken. Durch diesen Institutsschutz ist sichergestellt, dass es gar nicht erst zu einem Einlagensicherungsfall oder Anlegerentschädigungsfall kommen kann, und somit die Volksbankkunden, über den Höchstbetrag der gesetzlichen Einlagensicherung und Anlegerentschädigung hinaus, in voller Höhe gesichert sind.

  • Informationsbogen zur Einlagensicherheit gem. §37a BWG

    Download